Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren:
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird oftmals durch die Erstattung einer Strafanzeige in Gang gesetzt. Kaum hat sich der Beschuldigte umgesehen, wird er mit einer Vorladung der Polizei konfrontiert. Zu diesem Zweck soll der Betroffene zu einem bestimmten Termin bei der Polizei vorsprechen. Ihm soll die Gelegenheit eingeräumt werden zu dem jeweiligen Tatvorwurf Stellung zu nehmen.
Was nun?
Wir geben Ihnen den Rat, die Vorladung nicht zu befolgen. Nach der Strafprozessordnung sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet, den Termin bei der Polizei wahrzunehmen. Sie haben das Recht zu schweigen. Lassen Sie sich durch einen Strafverteidiger verteidigen. Dem Verteidiger wird Akteneinsicht gewährt. Durch den bekannten Akteninhalt kann der Verteidiger auf Ungereimtheiten und Widersprüche hinweisen. Dadurch kann eine entsprechende Einlassung formuliert werden. Oftmals kann somit bewirkt werden, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird.
Ihr Vorteil:
Eine Hauptverhandlung wird entbehrlich. Ihnen sind dadurch weitere und unnötige Kosten erspart worden.
Wir vertreten sie auch in folgenden Angelegenheiten:
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Kanzlei Yalcin verteidigt Sie in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts.